offene Lehrstellen

Anforderungsprofil

Verbundsystem

Ein Pilotprojekt des Kantons Solothurn, dass 1998 unter der Leitung des BLV TGB sowie des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit dem Industrie- und Handelsverein Thal-Gäu-Bipperamt und Gründerzentrum Kanton Solothurn entwickelt und realisiert worden ist.

 

Die Lösung: Ausbildung im Verbund

Ausbildung im Verbund:

Ihre Firma, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) oder Gemeinde kann sich bei der Ausbildung auf die eigenen Stärken konzentrieren.

Zentrale Dienstleistungen:

Administrative Entlastung Ihrer Ausbildungsbeauftragten. Im angeschlossenen Bildungszentrum BLV: erhalten die Lernenden von industriell-gewerblichen Berufen eine fundierte Basisausbildung.

Professionelle Berufsbildungskoordination:

Ihre Firma, Klein- und Mittelunternehmen, Ihre Gemeinde wird von der Grundbetreuung der Lernenden oder des Lernenden entlastet.

Der Austausch von Lernenden:

Garantiert ein breites Ausbildungsspektrum.

Wettbewerbsvorteil durch Nachwuchsförderung

Berufsausbildung – Element des Human Resource Management

 

Firmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Gemeinden die Lernende ausbilden,

  • treffen damit eine wichtige Massnahme im Rahmen der eigenen Personalplanung und Personalbeschaffung;
  • gewinnen personelle Flexibilität durch die Arbeitsleistung der Lernenden;
  • bereichern ihre Arbeitsteams durch ein jugendliches Element;
  • bleiben im Kontakt mit den gesellschaftlichen Trends der Zeit;
  • fördern dadurch das Unternehmer-, Gemeindeimage;
  • leisten einen Beitrag zur Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal auf dem regionalen Arbeitsmarkt; sind für die Zukunft besser gewappnet.

Berufsausbildung mit optimiertem Aufwand

Der Berufslernverbund Thal-Mittelland bietet neue Lösungen an

 

  • Auch Firmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die sich auf Kernaktivitäten beschränken und daher über begrenzte Ausbildungsmöglichkeiten verfügen, können sich an der Berufsausbildung beteiligen;
  • Die Firmen, KMU, Gemeinden können sich bei der Ausbildung der Lernenden auf die eigenen Stärken (vorhandenes Know-how, bestehende Ressourcen) konzentrieren;
  • Die Vollständigkeit der Ausbildung wird durch „job rotation“ innerhalb des Verbundes verschiedener Firmen, KMU, Gemeinden (Verbundbetriebe, –Gemeinden) sichergestellt;
  • Durch eine zentrale Berufsbildungskoordination werden Firmen, KMU, Gemeinde von administrativen Arbeiten und von der Grundbetreuung der Lernenden weitgehend entlastet;
  • Firmen, KMU, Gemeinden, die ganze Berufsausbildung anbieten, können diverse Dienstleistungen an den Verbund oder Berufsausbildungselemente an Partnerfirmen anbieten.

Eine Trägerschaft sorgt für Rechtssicherheit

Verein Berufslernverbund Thal-Mittelland (BLV TM)

 

  • Unter dem Namen „Verein BLV TM“ besteht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinn von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches;
  • Er leistet einen Beitrag zur Förderung des beruflichen Nachwuchses und zur Versorgung des regionalen Arbeitsmarktes mit qualifizierten Fachkräften und Nachwuchskadern. Er fördert die Zusammenarbeit in der Berufsausbildung und den Kontakt zu Behörden, Gemeinden, Wirtschaft, Ausbildungsstätten usw.;
  • Er führt ein Bildungszentrum für Lernende in industriell-gewerblichen Berufen;
  • Das Bildungszentrum bietet den Verbund- und Partnerbetrieben und den Lernenden ein individuelles Ausbildungskon-zept an;
  • Er organisiert eine zeitgemässe, professionelle Berufssausbildung in Berufsgruppen, die sich am regionalen Arbeitsmarkt, den Firmenstrukturen (KMU, Gemeinden) orientieren;
  • Die am Berufslernverbund beteiligten Firmen, KMU, Gemeinden sind Mitglieder des Vereins und können somit mitbestimmen.

Professionelle Berufsbildungskoordination

Gute Rahmenbedingungen dank zentraler Dienstleistungen

 

Die Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn des Berufslernverbunds Thal-Mittelland

  • übernimmt in Vertretung des Vorstandes und aller Verbundbetriebe, –Gemeinden die gesamte Administration der Lehrverhältnisse;
  • klärt die Ausbildungsmöglichkeiten in den Verbundbetrieben, –Gemeinden ab;
  • plant den Einsatz der Lernenden unter den Verbundbetrieben, –Gemeinden;
  • sorgt für die Qualitätssicherung der gesamten Ausbildung;
  • erarbeitet besondere Massnahmen bei ungenügenden Leistungen einer Lernenden oder eines Lernenden;
  • besorgt die Grundbetreuung der Lerndenden und pflegt Kontakte mit den Partnern der Berufsbildung;
  • trifft Massnahmen für die Werbung von Lernenden und die Information über den Verbund;
  • bearbeitet die Lehrstellenbewerbungen und entscheidet über die Auswahl der Lernenden;
  • führt Gespräche mit Eltern;
  • besorgt die Personaladministration (Lohn, Versicherungswesen usw.) für die Lernenden usw.

Organisation Verein Berufslernverbund Thal-Mittelland (BLV TM)

Klare Strukturen und Zuständigkeiten regeln die Zusammenarbeit

 

  • Statuten für den Verein;
  • Pflichtenheft für die Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn, Leiterin Finanzen/Personal und den Leiter des Bildungszentrums BLV;
  • Zusammenarbeitsvertrag (Verbundvertrag) zwischen der Geschäftsleitung und den Verbundbetrieben, -Gemeinden;
  • Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bildungszentrum BLV und den Partnerbetrieben mit Definition der Ausbil-  dungsleistungen, Qualitätssicherung und Kostenberechnung/en;
  • Leistungsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn und den Verbundbetrieben, -Gemeinden mit Definition von Ausbildungsplanung, Qualitätssicherung, Personaladministration und Ausbildungsauftrag;
  • Kostenberechnung/en und Versicherungsblatt bilden integrierende Bestandteile des Zusammenarbeitsvertrages (Verbundvertrag).

Schlanke und unkomplizierte Organisation spart Kosten

Kleiner administrativer Aufwand für die Verbundbetriebe, -Gemeinden

 

  • Neumitglieder müssen zusammen mit der Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn am Anfang einen gewissen Aufwand leisten (Abklärungen, Verbundvertrag, Ausbildungsauftrag).
  • Beim etablierten Verbund ist der administrative Aufwand für die Verbundbetriebe, –Gemeinden klein.

Definierter Regelkreis sichert die bedarfsgerechte Bildung

So funktioniert der Verein Berufslernverbund TM

 

  • Die Gründungsversammlung hat die Statuten, welche die Aufgaben des Vereins und des Vorstandes regeln am 13. Juni 2013 beschlossen;
  • Der Vorstand sorgt für die wirkungsvolle Umsetzung der Statuten. Er setzt sich aus Vertretern von KMU, Industrie und Bildung, zusammen;
  • Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die von ihm eingesetzte Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn, die Leiterin Finanzen/Personal und den Leiter des Bildungszentrums BLV;
  • Die Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn ist primäre Ansprechpartnerin für die Lernenden und die Verbundbetriebe, -Gemeinden;
  • Die Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn schliesst mit den beteiligten Firmen, KMU, Gemeinden einen Zusammenarbeitsvertrag (Verbundvertrag) ab, in welchem die zu erbringenden Leistungen vereinbart werden;
  • Das Bildungszentrum BLV schliesst mit den beteiligten Partnerbetrieben eine Zusammenarbeitsvereinbarung ab;
  • Jeder/e Verbundbetrieb, -Gemeinde, Partnerbetrieb ist Mitglied des Vereins Berufslernverbund TM mit allen Rechten und Pflichten.

Der Verbundvertrag regelt die konkrete Zusammenarbeit

Der Berufslernverbund TM ist ein Dienstleistungsunternehmen

 

Im Zusammenarbeitsvertrag (Verbundvertrag) / Zusammenarbeitsvereinbarung

  • Verpflichtet sich die Geschäftsleitung, dem/der Verbundbetrieb, –Gemeinde, die vereinbarte Anzahl Lernenden im Turnus zuzuweisen, die Ausbildungsplätze kontinuierlich zu belegen und die bereits beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen;
  • Verpflichtet sich der/die Verbundbetrieb, –Gemeinde die vereinbarte Anzahl Lernenden aufzunehmen und gemäss einem gemeinsam erarbeiteten Ausbildungsauftrag einzusetzen und auszubilden;
  • Ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten festgehalten, innerhalb der beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können.

Das Modell des Berufsverbundes TM

Mit interessierten Firmen-, KMU- und Gemeindekombinationen werden Gruppen gebildet

 

Im Zusammenarbeitsvertrag (Verbundvertrag) / Zusammenarbeitsvereinbarung

  • Die Geschäftsleitung / BerufsbildungskoordinatorIn klärt die Ausbildungsmöglichkeiten des/r einzelnen Verbundbetriebs –Gemeinde ab;
  • Firmen, KMU, Gemeinden, welche sich gut ergänzen und gemeinsam eine interessante Ausbildung anbieten können, werden zu Gruppen zusammengefasst;
  • Jede Lernende oder Lernender wird einer Verbundgruppe zugeteilt, innerhalb der sie oder er nach einem zentralen Einsatzplan eingesetzt und ausgebildet wird.

Kontinuierliche Belegung der Ausbildungsplätze

Optimale Voraussetzungen für eine gute Ausbildungskultur

 

  • Die Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Verbundbetrieben, –Gemeinden werden durch die zentrale Einsatzplanung kontinuierlich belegt, so dass eine gute Ausbildungskultur entsteht;
  • Die Einsatzdauer im einzelnen Verbundbetrieb, –Gemeinde und der Zeitpunkt richten sich nach den jeweiligen Ausbildungsmöglichkeiten und beträgt im Turnus 12, in Ausnahmefällen 6 Monate.